Unsere Kanzlei verfügt über eine besondere Expertise im deutsch-französischen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
Wir beraten täglich deutsche bzw. deutschsprachige Unternehmen, die mit Fragen zu diesen Themenbereichen konfrontiert sind.
Wir sind sowohl für internationale Firmengruppen, die in Frankreich eine oder mehrere Tochtergesellschaften haben, als auch für ausländische Firmen, die in Frankreich eine Niederlassung oder auch nur einzelne Arbeitnehmer haben, tätig.
Wir beraten unsere internationalen Mandanten in ihrer üblichen Arbeitssprache, sei es deutsch oder englisch, und bemühen uns, ihnen das französische Arbeits- und Sozialversicherungsrecht verständlich zu machen.
Wenngleich wir nicht im deutschen Recht tätig sind, erlauben es uns unsere Kenntnisse der französischen und deutschen Rechtssysteme unsere Mandanten auf Besonderheiten im Vergleich zu dem ihnen bekannten Rechtsumfeld hinzuweisen.