Tanja Huber hat in Aix-en-Provence und Straβburg studiert. Sie hat ein Magister in deutsch-französischem Wirtschaftsrecht sowie ein Master in französischem Wirtschaftsrecht (DESS droit des affaires/DJCE). Sie hat ebenfalls die Befähigung zur deutschen Rechtsanwaltschaft. Tanja Huber ist seit 1995 als Anwältin in Frankreich zugelassen.
Tanja Huber hat zwei Jahre lang bei der deutsch-französischen Kanzlei HWBH in Paris gearbeitet, bevor sie fünf Jahre bei der Kanzlei Ernst & Young in Lyon und Straβburg tätig war. Von 2005 bis 2015 hat sie die arbeitsrechtliche Abteilung der Kanzlei PricewaterhouseCoopers Société d’Avocats in Straβburg geleitet. 2015 hat sie sich selbständig gemacht und im Januar 2017 mit Frau Delphine Kayser die Kanzlei Deltalis Avocats gegründet.
Tanja Huber ist deutscher Staatsangehörigkeit und spricht ebenfalls französisch und englisch.